AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Däsch OHG, Fuldaer Straße 4–6, 36355 Grebenhain-Bermuthshain

Stand: Juni 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Däsch OHG, insbesondere für:

  • Hotelübernachtungen
  • Ferienwohnungen
  • Restaurantbesuche
  • Tischreservierungen / Gruppenreservierungen
  • Brunch-Veranstaltungen
  • Hochzeiten
  • Familienfeiern
  • Firmenveranstaltungen
  • Vereinsveranstaltungen
  • Tagungen und Seminare
  • Veranstaltungen in der Eventscheune
  • Ticket- und Gutscheinverkäufe über den Onlineshop

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung, Reservierung oder Bestellung durch die Däsch OHG zustande. Buchungen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail, online oder persönlich erfolgen. Bei Käufen über unseren Onlineshop (Tickets, Wertgutscheine) kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und Zugang der Bestellbestätigung zustande.

Teil B – Hotelbetrieb

§ 3 Leistungen

Die Däsch OHG ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Geringfügige Abweichungen in Ausstattung oder Zimmerlage begründen keinen Minderungsanspruch.

§ 4 Zimmerbereitstellung

Check-in: ab 15:00 Uhr. Check-out: bis 11:00 Uhr. Ein Anspruch auf frühere Zimmerbereitstellung besteht nicht. Early Check-in auf Anfrage und gegen einen Aufpreis von 15,- EUR ab 12:30 Uhr möglich.

Aufgrund der verspäteten Räumung eines Zimmers steht es der Däsch OHG frei, für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Däsch OHG kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Die Däsch OHG kann Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Kurtaxe oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben werden gesondert berechnet, soweit diese anfallen. Rechnungen ohne gesondertes Zahlungsziel sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§ 6 Stornierungsbedingungen Hotel

Maßgeblich sind die jeweils gebuchte Rate sowie die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Bedingungen.

§ 6.1 Tagesrate
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 1 Tag vor Anreise um 12:00 Uhr möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise (No-Show) werden 90 % des Übernachtungspreises inklusive Frühstück, ohne Kurtaxe, berechnet.

§ 6.2 Nicht stornierbare Rate / OTA nicht stornierbare Rate
Diese Rate ist nach Vertragsabschluss nicht mehr stornierbar. Der Gesamtbetrag wird unmittelbar mit Buchungsbestätigung fällig. Im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Dies gilt auch für nicht stornierbare OTA-Raten (z. B. Booking.com).

§ 6.3 Hochzeitsrate
In der Hochzeitsrate hat der Gast keinen Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie bei der Buchung von 1 Nacht. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreise um 12:00 Uhr möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 70 % des Übernachtungspreises ohne Frühstück und ohne Kurtaxe berechnet.

§ 6.3.1 Abruffrist Hochzeitskontingente
Wird mit Vertragsabschluss einer Hochzeitsfeier in den Veranstaltungsräumen der Däsch OHG ein Zimmerkontingent gebucht, gehen nicht abgerufene Zimmer 8 Wochen vor Anreise automatisch in das freie Kontingent des Hotels zurück.

§ 6.4 HS3-Transfer-Rate
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 5 Tage vor Anreise um 23:59 Uhr möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 85 % des Übernachtungspreises ohne Frühstück und ohne Kurtaxe berechnet.

§ 6.5 OTA Flexible Rate
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Tage vor Anreise um 23:59 Uhr möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises einschließlich Frühstück, jedoch ohne Kurtaxe, berechnet.

§ 6.6 Ferienwohnung Hella
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 35 Tage vor Anreise möglich. Danach werden 80 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

§ 6.7 Gruppenreservierungen und Zimmerkontingente
Als Gruppenreservierung gelten Buchungen von mindestens 8 Zimmern oder mindestens 15 Personen sowie ausdrücklich als Gruppe vereinbarte Zimmerkontingente. Die Däsch OHG ist berechtigt, für Gruppenreservierungen Anzahlungen oder Garantien zu verlangen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für Gruppenreservierungen folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 180 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 179 bis 90 Tage vor Anreise: kostenfreie Reduzierung des Kontingents um bis zu 30 % der gebuchten Zimmer
  • 89 bis 30 Tage vor Anreise: kostenfreie Reduzierung um bis zu 15 % der gebuchten Zimmer
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: kostenfreie Reduzierung um bis zu 10 % der gebuchten Zimmer
  • ab 13 Tage vor Anreise: keine kostenfreie Reduzierung mehr möglich

Werden darüber hinaus Zimmer storniert oder wird das gesamte Kontingent abgesagt, ist die Däsch OHG berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:

  • 89 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 85 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises

Maßgeblich für die Berechnung ist der vereinbarte Zimmerpreis einschließlich gebuchter Nebenleistungen, jedoch ohne Kurtaxe. Die Däsch OHG wird anderweitig vermietete Zimmer auf die Entschädigung anrechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Däsch OHG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6.8 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Däsch OHG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Rücktritt der Däsch OHG

Die Däsch OHG ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Brand- oder Wasserschäden, behördlichen Anordnungen, Pandemien oder Epidemien, Nichtleistung vereinbarter Vorauszahlungen, falschen Angaben des Gastes oder Gefährdung des Geschäftsbetriebs oder der Sicherheit. Ein Schadensersatzanspruch des Gastes besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Däsch OHG.

§ 8 Eingebrachte Sachen

Für eingebrachte Sachen haftet die Däsch OHG nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB. Wertgegenstände, Bargeld oder sonstige besonders wertvolle Gegenstände sollten im Hotelsafe oder an der Rezeption hinterlegt werden.

§ 9 Parkplätze

Soweit Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Däsch OHG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Haustiere

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Däsch OHG mitgebracht werden. Der Gast haftet für sämtliche durch das Tier verursachten Schäden. Die Däsch OHG kann für die Mitnahme von Haustieren ein gesondertes Entgelt verlangen.

§ 11 Rauchverbot

Sämtliche Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Außenbereichen gestattet. Bei Verstößen kann eine angemessene Reinigungspauschale sowie ein etwaiger Nutzungsausfall berechnet werden.

Teil C – Restaurant und Tischreservierungen

§ 12 Restaurantreservierungen

Reservierungen werden mit mündlicher, gleichermaßen wie schriftlicher Bestätigung durch die Däsch OHG verbindlich. Der Gast ist verpflichtet, Änderungen der Personenzahl unverzüglich mitzuteilen. Die Däsch OHG behält reservierte Tische bis zu 15 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit vor. Danach kann der Tisch anderweitig vergeben werden.

§ 13 No-Show-Regelung Restaurant

Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage (No-Show) behält sich die Däsch OHG vor, eine Ausfallpauschale von 15,00 EUR pro reservierter Person zu berechnen. Dies gilt insbesondere für Reservierungen, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Zeitpunkts eine anderweitige Vergabe des Tisches erschweren. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Gruppenreservierungen

Für Gruppen ab 15 Personen können gesonderte Menü-, Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen vereinbart werden.

Teil D – Brunch-Veranstaltungen

§ 15 Brunch-Veranstaltungen

Für Brunch-Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) werden 70 % des Kaufpreises in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die gastronomischen Leistungen, Personalplanung, Wareneinsatz und Platzkapazitäten auf Grundlage der verbindlichen Buchungszahlen kalkuliert und bereitgestellt werden. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Teil E – Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, Vereinsfeiern in der Eventscheune Zum Wilden Mann und in den Veranstaltungsräumen des Deutschen Hauses

§ 16 Veranstaltungsvertrag

Verträge über Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen, Vereinsfeiern, Geburtstage, Tagungen oder vergleichbare Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung.

§ 17 Teilnehmerzahl

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Eine Reduzierung von bis zu 5 % wird berücksichtigt. Darüber hinausgehende Reduzierungen bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt. Erhöht sich die Teilnehmerzahl gegenüber der gemeldeten Zahl, erfolgt die Berechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei Abweichungen von mehr als 10 % ist die Däsch OHG berechtigt, Preise und Raumzuteilungen angemessen anzupassen.

§ 18 Mindestteilnehmerzahl

Für exklusive Veranstaltungen in der Eventscheune gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmerzahl von 60 vollzahlenden Gästen. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann eine Raummiete oder ein Mindestumsatz vereinbart werden.

§ 19 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Die Däsch OHG ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von ihr bestätigten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages zu erbringen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen. Die Däsch OHG ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen einen gleichwertigen Veranstaltungsraum zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Veranstalter zumutbar ist.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die vertraglich geschuldeten Leistungen sowie für zusätzliche, von ihm veranlasste Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die durch die Däsch OHG im Auftrag des Veranstalters gegenüber Dritten veranlasst werden, insbesondere für Gebühren von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), behördliche Genehmigungen, technische Dienstleistungen oder sonstige Fremdleistungen.

Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Rechnungen ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Däsch OHG ist berechtigt, fällige Forderungen jederzeit einzufordern und Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu erstellen.

Gerät der Veranstalter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Die Däsch OHG ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Art, Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Veranstaltungsvertrag oder der Auftragsbestätigung. Die Restzahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückständen, erheblicher Erweiterung des Leistungsumfangs, kurzfristigen Buchungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters, ist die Däsch OHG berechtigt, auch nach Vertragsschluss weitere Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Gesamtvergütung zu verlangen.

Der Veranstalter kann gegenüber Forderungen der Däsch OHG nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Däsch OHG an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Däsch OHG, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 20 Rücktritt des Veranstalters/Kunden (Stornierung)

Der Veranstalter/Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Däsch OHG in Textform.

Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt, und stimmt die Däsch OHG einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes/der Räume hat die Däsch OHG anzurechnen.

Die Däsch OHG ist berechtigt, bei einer Stornierung zusätzlich folgende pauschalierte Entschädigung zu verlangen:

  • bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 179 bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Auftragssumme
  • 89 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der vereinbarten Auftragssumme
  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 85 % der vereinbarten Auftragssumme
  • ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Auftragssumme

Bereits beauftragte Fremd- und Drittleistungen, insbesondere Kosten für Künstler, Technikdienstleister, Floristik, Mietmobiliar, Genehmigungen oder vergleichbare Leistungen, sind unabhängig hiervon in voller Höhe zu erstatten, soweit diese der Däsch OHG tatsächlich entstanden sind. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Däsch OHG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Däsch OHG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 21 Rücktritt der Däsch OHG

Die Däsch OHG ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen trotz angemessener Nachfrist nicht erbracht werden, höhere Gewalt oder andere von der Däsch OHG nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, bei Vertragsabschluss wesentliche Tatsachen verschwiegen oder unzutreffend angegeben wurden, der tatsächliche Zweck der Veranstaltung rechtswidrig ist, begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen der Däsch OHG gefährden könnte, oder behördliche Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen der Durchführung entgegenstehen.

Macht die Däsch OHG von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, entstehen dem Veranstalter hieraus keine Schadensersatzansprüche, soweit der Rücktritt nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Däsch OHG beruht. Gesetzliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 22 Speisen und Getränke

Speisen und Getränke werden ausschließlich durch die Däsch OHG bereitgestellt. Das Mitbringen eigener Speisen oder Getränke bedarf der vorherigen Zustimmung. Für genehmigte mitgebrachte Getränke oder Speisen kann ein angemessenes Kork- oder Servicegeld berechnet werden. Aus lebensmittelrechtlichen Gründen übernimmt die Däsch OHG keine Haftung für mitgebrachte Speisen.

§ 23 Allergien und Unverträglichkeiten

Gäste werden gebeten, Allergien oder Unverträglichkeiten rechtzeitig mitzuteilen. Eine Garantie für die vollständige Freiheit von Allergenen kann nicht übernommen werden.

§ 24 Dekorationen und technische Einrichtungen

Dekorationen, Aufbauten und technische Installationen sind vorab mit der Däsch OHG abzustimmen. Offenes Feuer, Feuerwerk, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder vergleichbare Effekte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Der Veranstalter haftet für Schäden durch eingebrachte Gegenstände.

§ 25 Musik und Veranstaltungsdauer

Gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz sind einzuhalten. Die Däsch OHG kann Lautstärke und Veranstaltungsablauf an behördliche Auflagen anpassen. Vereinbarte Veranstaltungszeiten sind einzuhalten. Überziehungen können gesondert berechnet werden.

§ 26 Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden an Gebäuden, Inventar, Außenanlagen und technischen Einrichtungen, die durch ihn selbst, seine Gäste, Dienstleister oder Beauftragte verursacht werden. Der Veranstalter stellt die Däsch OHG von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung entstehen.

§ 27 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

Mitgebrachte Gegenstände: Mitgebrachte Ausstellungsstücke, Dekorationen, technische Einrichtungen sowie sonstige Gegenstände des Veranstalters, seiner Gäste oder beauftragter Dritter befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen, der Eventscheune sowie auf dem Betriebsgelände der Däsch OHG. Die Däsch OHG haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung solcher Gegenstände nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung besteht insbesondere nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden und keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Dekorationen und Aufbauten: Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, technische Einrichtungen, Aufbauten oder sonstige Gegenstände müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den brandschutzrechtlichen Anforderungen, entsprechen. Die Däsch OHG ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen. Werden erforderliche Nachweise nicht erbracht oder bestehen Sicherheitsbedenken, kann die Däsch OHG die Verwendung der betreffenden Gegenstände untersagen oder deren Entfernung auf Kosten des Veranstalters verlangen. Die Anbringung von Dekorationen, Befestigungen, technischen Einrichtungen oder sonstigen Einbauten an Wänden, Decken, Böden oder Inventar bedarf der vorherigen Zustimmung der Däsch OHG. Für hierdurch entstehende Schäden haftet der Veranstalter.

Entfernung und Lagerung: Sämtliche vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände sind unverzüglich nach Ende der Veranstaltung zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unterbleibt die rechtzeitige Entfernung, ist die Däsch OHG berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Veranstalters zu entfernen, einzulagern oder entsorgen zu lassen, sofern eine angemessene Frist zur Abholung erfolglos verstrichen ist. Für die Lagerung kann die Däsch OHG eine angemessene Vergütung verlangen.

Nutzungsentschädigung: Verbleiben Gegenstände nach Veranstaltungsende in den Veranstaltungsräumen und wird dadurch die vertragsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten beeinträchtigt oder verhindert, ist die Däsch OHG berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 28 Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorereignisse oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

Teil F – Öffentliche Veranstaltungen, Ticketshop und Gutscheine

§ 29 Ticketverkauf

Tickets für Konzerte, Themenabende, Dinner-Events oder sonstige öffentliche Veranstaltungen werden über den Onlineshop der Däsch OHG verkauft.

§ 30 Widerrufsrecht bei Tickets

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Tickets zu Veranstaltungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht.

§ 31 Stornierung von Tickets

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist. Danach sowie bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 32 Veranstaltungsabsage

Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 32a Wertgutscheine

Wertgutscheine (Restaurant- und Brunch-Gutscheine) werden digital per PDF oder auf dem Postweg versendet. Sie berechtigen zur Einlösung der jeweils angegebenen Leistungen im Hotel/Restaurant Deutsches Haus oder in der Eventscheune Zum Wilden Mann. Für den Kauf von Wertgutscheinen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der gesonderten Widerrufsbelehrung, soweit nicht durch ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur sofortigen Ausführung bei digitalen Gutscheinen etwas anderes gilt. Gutscheine sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, drei Jahre ab Ende des Kaufjahres gültig; die Geltendmachung nach Fristablauf richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Teil G – Haftung und Schlussbestimmungen

§ 33 Haftung

Die Haftung der Däsch OHG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Däsch OHG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 34 Hausrecht

Die Däsch OHG übt in sämtlichen Betriebsbereichen das Hausrecht aus. Personen, die den Betriebsablauf erheblich stören oder Sicherheitsvorschriften missachten, können des Hauses verwiesen werden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht in diesem Fall nicht.

§ 35 Unter- und Weitervermietung

Die Überlassung von Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen, der Eventscheune oder sonstigen Räumlichkeiten an Dritte sowie deren Unter- oder Weitervermietung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Däsch OHG in Textform. Die Nutzung der überlassenen Räume zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist nur mit vorheriger Zustimmung der Däsch OHG zulässig.

Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, Zimmer oder Veranstaltungsräume gewerblich weiterzuvermieten, Buchungen an Dritte weiterzuverkaufen, öffentliche Veranstaltungen ohne vorherige Abstimmung mit der Däsch OHG durchzuführen, oder Räume für politische, extremistische, diskriminierende, gesetzeswidrige oder den Ruf der Däsch OHG beeinträchtigende Veranstaltungen zu nutzen. Verstößt der Vertragspartner gegen die vorstehenden Bestimmungen, ist die Däsch OHG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Däsch OHG bleiben hiervon unberührt.

§ 36 Foto- und Videoaufnahmen

Bei öffentlichen Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen für Zwecke der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung erstellt werden. Bei privaten Veranstaltungen erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich nach Zustimmung des Veranstalters.

§ 37 Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Däsch OHG.

§ 38 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.